Wahlkreis 249 Main-Spessart
Der Landkreis Miltenberg bildet zusammen mit dem Landkreis Main-Spessart für die Bundestagswahl den Wahlkreis 249.
Insgesamt gibt es 46 Wahlkreise in Bayern, 5 davon sind in Unterfranken.
Wahlkreiseinteilung in Bayern
Wahlkreise Bayerns zur Bundestagswahl 2021 (PDF-Datei: 2 MB)
Kreiswahlleiter:
Kreiswahlleiter: | Stellvertreter: |
Florian Kreiselmeier |
Sabine Kreußer |
E-Mail: wahlen(at)lramsp(dot)de |
Aufgaben des Kreiswahlleiters:
Der Kreiswahlleiter ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl in seinem Wahlkreis verantwortlich. Das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung weisen dem Kreiswahlleiter insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse zu:
- Bildung des Kreiswahlausschusses
- Vorbereitung und Leitung der Sitzungen des Kreiswahlausschusses
- Aufforderung zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
- Entgegennahme der Kreiswahlvorschläge
- Übersenden von Abdrucken der eingereichten Kreiswahlvorschläge an den Landes- und Bundeswahlleiter
- Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge und Vorlage an den Kreiswahlausschuss
- Stichentscheid bei Stimmengleichheit im Kreiswahlausschuss
- Beschwerderecht gegen Beschlüsse des Kreiswahlausschusses
- Ordnung und Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge
- Beschaffung sämtlicher Stimmzettel, der Merkblätter und Briefumschläge für die Briefwahl sowie sämtlicher für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses erforderlicher Vordrucke
- Entscheidung über Beschwerden gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses, die Versagung eines Wahlscheines
- Vereinigung kleiner Gemeinden und Gemeindeteile zu einem Wahlbezirk
- Schnellmeldung über das vorläufige Ergebnis im Wahlkreis
- Prüfung der Wahlniederschriften , Zusammenstellung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis
- Entscheidung durch Losziehung bei Stimmengleichheit mehrerer Wahlkreisbewerber mit den meisten Stimmen
- Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis, Mitteilung an Landes- und Bundeswahlleiter
- Benachrichtigung des im Wahlkreis gewählten Bewerbers und Unterrichtung des Landes-, des Bundeswahlleiters sowie des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die Annahme oder Ablehnung der Wahl
- Genehmigung besonderer statistischer Auszählungen