Wahlen im Landkreis Miltenberg

Pressemeldungen

Pressemeldung vom 12.03.2008

Landkreiswahlportal mit enormen Zugriffszahlen - Ergebnisse der Bürgermeisterstichwahlen werden präsentiert

Der Landkreis Miltenberg hatte für die Kommunalwahlen am 02.03.2008 eigens ein "Landkreiswahlportal" mit vielen Informationen und den Ergebnissen aller Wahlen im Landkreis eingerichtet. Als einziger Landkreis in Bayern stellte das Landratsamt Miltenberg neben den eigenen Wahlen auch die Ergebnisse der Bürgermeister-, Stadtrats- und Gemeinderatswahlen zentral ins Netz und bot gleichzeitig wichtige Hintergrundinformationen, Links und Downloads zur Wahl an.

Dass sich der Aufwand gelohnt hat, zeigen die enormen Zugriffszahlen auf die Wahlseiten. So waren am Wahlabend mehr als 40.000 Besucher auf den Seiten. Am Montag nach der Wahl waren es noch 31.500 Besucher. Die einzelnen Seitenaufrufe gehen sogar in die Millionen. Mit dieser Resonanz hatte niemand im Landratsamt gerechnet. Bis auf einen kurzzeitigen Ausfall, der weniger als 5 Minuten dauerte lief der Webserver stabil.

Das Landkreiswahlportal war ein Gemeinschaftsprojekt im Rahmen des Kommunalen Behördennetzes im Landkreis Miltenberg und war nur durch die gute Zusammenarbeit zwischen den Städten, Märkten und Gemeinden mit dem Landratsamt Miltenberg möglich.

Ergebnisse der Stichwahlen

Im Landkreiswahlportal werden am Sonntag, 16.03.2008 auch die Ergebnisse der Stichwahlen in Kleinheubach, Klingenberg a.Main und Dorfprozelten veröffentlicht.

Auch für die im Herbst stattfindenden Landtags- und Bezirkstagswahlen wird die Website wieder geschaltet.

Die Internetseite ist nach wie vor unter http://www.Wahlen-in-MIL.de erreichbar.
 


Pressemeldung vom 22.02.2008

Kommunalwahl 2008 – Über 99.000 Wahlberechtigte entscheiden am 02. März

Kreis Miltenberg. Am 02. März ist es endlich soweit. Nach den Wochen des Wahlkampfes, in denen sich die Wähler über Parteien, Wählergruppen, Personen und Programme informieren konnten, entscheiden sie nun darüber, wer die nächsten sechs Jahre in den kommunalen Gremien der Gemeinden und des Landkreises vertreten ist. Rund 99.300 Wahlberechtigte sind aufgefordert, ihre Stimmen abzugeben. Gegenüber der letzten Kommunalwahl im Jahre 2002 ist dies eine Zunahme um etwa 3.000 Wählerinnen und Wählern. In den 32 Städten, Märkten und Gemeinden wurden für die Abwicklung der Wahlen 130 Stimmbezirke sowie 34 Briefwahlvorstände gebildet.

Drei Kandidaten bewerben sich um das Amt des Landrates für den Landkreis Miltenberg. Neben Amtsinhaber Roland Schwing (CSU) werden auch Petra Münzel (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Steffen Scholz (Ökologisch-Demokratische Partei/Bürgerliste Untermain) kandidieren. Für die 60 Sitze im Kreistag stellen sich auf sieben Wahlvorschlägen 420 Kandidaten zur Wahl. In 28 Kommunen kandidieren 54 Bewerber um das Amt des Ersten Bürgermeisters. In Amorbach, Erlenbach a.Main, Niedernberg und Sulzbach a. Main finden keine Bürgermeisterwahlen statt. Insgesamt 1.838 Kandidaten bewerben sich für 506 Gemeinderatssitze in den 32 Kommunen.

Nach dem Schließen der Wahllokale um 18.00 Uhr wird sofort mit dem Auszählen der Stimmen begonnen. Vorrangig ausgezählt werden die Stimmzettel für die Bürgermeister- und Landratswahl anschließend die Gemeinderatswahl. Die Schnellmeldungen der Ergebnisse der Landratswahl und der Bürgermeister werden an das Landratsamt Miltenberg weitergeleitet. Gegen 19.00 Uhr wird am Wahlabend mit ersten Ergebnissen gerechnet. Diese können telefonisch unter den Telefonnummern 09371/501401 oder 09371/501402 erfragt werden. Ein aktueller Informationsservice wird über das Internet angeboten. Auf der Internetseite des Landratsamtes Miltenberg können unter www.Wahlen-in-Mil.de ebenfalls die Ergebnisse abgerufen werden. Das Resultat der Kreistagswahl wird frühestens am Montagnachmittag vorliegen.


 Pressemeldung vom 11.02.2008

Kommunalwahlen am 02. März – Informationen und Ergebnisse im Internet

Am Sonntag, 2. März 2008, finden in Bayern die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. In den Gemeinden, Märkten, Städten und Landkreisen werden die Gemeinderäte, die Marktgemeinderäte und die Stadträte, die Kreistage und in der Regel auch die ersten Bürgermeister und die Landräte gewählt.

Zu den Kommunalwahlen im Landkreis Miltenberg wurde eigens eine Internetseite eingerichtet, über welche alle Informationen zentral zusammengestellt wurden. So sind neben allgemeinen Informationen zur Kommunalwahl auch verschiedene "Downloads" und auch ein Probestimmzettel für die Kreistagswahl verfügbar. Die Stimmabgabe kann mit dem Probestimmzettel für die Kreistagswahl getestet werden. Denn bei der Gemeinderats- und Kreistagswahl können so viele Stimmen vergeben werden, wie Gemeinderäte bzw. Kreisräte (60) zu wählen sind. Es besteht die Möglichkeit zu Kumulieren und zu Panaschieren oder ein Listenkreuz zu machen:

  • Kumulieren (Häufeln): Die Wählerin oder der Wähler kann Bewerberinnen bzw. Bewerbern bis zu drei Stimmen geben. Die höchstzulässige Gesamtzahl der Stimmen darf jedoch in keinem Fall überschritten werden, da der Stimmzettel ansonsten ungültig wäre.
  • Panaschieren (Wechseln): Von Panaschieren wird gesprochen, wenn der Wähler seine Stimmen auf Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Wahlvorschläge verteilt. Auch dabei ist zu beachten, dass die höchstzulässige Gesamtstimmenzahl nicht überschritten werden darf.
  • Listenkreuz: Die Wählerin und der Wähler hat auch die Möglichkeit, einen Wahlvorschlag unverändert anzunehmen (Listenwahl/Listenkreuz ganz oben auf der Liste) oder die Stimmen einzelnen Bewerberinnen oder Bewerbern (Personenwahl) zu geben. Bei der Listenwahl erhält jeder einzelne Bewerber des betreffenden Wahlvorschlages eine Stimme, bei Mehrfachnennung bis zu drei. Sofern durch Einzelkennzeichnung nicht alle Stimmen vergeben werden, können durch ein Listenkreuz die verbleibenden Reststimmen den Kandidaten der gekennzeichneten Listen zugeteilt werden. Die Kombination aus Kumulieren/Panaschieren und Listenkreuz ist zulässig.

Am Wahlabend des 02. März 2008 und an den Tagen nach der Wahl werden über diese Internetseite auch die aktuellen Ergebnisse der einzelnen Wahlen dargestellt.

Das Landkreiswahlportal ist erreichbar über die Adresse: http://www.Wahlen-in-MIL.de .


Pressemeldung vom 05.02.2008

Beschwerdeausschuss lehnt Widerspruch der SPD gegen den Wahlvorschlag der Neuen Mitte ab

Landkreis Miltenberg. Der Widerspruch des Kreisverbandes der SPD gegen die Zulassung des Wahlvorschlags der Neuen Mitte durch den Landkreiswahlausschuss ist kein zulässiges Rechtsmittel. Nach Art. 32 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes in Verbindung mit § 48 Abs. 1 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung kann eine Partei oder Wählergruppe Einwendungen gegen die Entscheidung des Wahlausschusses nur über die Nichtzulassung ihres eigenen Wahlvorschlages erheben. Parteien oder Wählergruppen können nicht die – ihrer Meinung nach rechtswidrige - Zulassung eines anderen Wahlvorschlags überprüfen lassen. Aus diesen Gründen hat der Beschwerdeausschuss bei der Regierung von Unterfranken in seiner gestrigen Sitzung den Widerspruch der SPD abgelehnt.

In der Sache selbst, das heißt hinsichtlich des Vorwurfs des unzulässigen Mehrfachauftretens, hat der Beschwerdeausschuss keine Entscheidung getroffen. Jedoch auch hier ist die Rechtslage eindeutig. Nach Art. 24 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes darf jeder Wahlvorschlagsträger nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein unzulässiges Mehrfachauftreten eines Wahlvorschlagsträgers liegt (unter anderem) nur dann vor, wenn ein Wahlvorschlagsträger durch seine Organe einen weiteren Wahlvorschlag „sonst beherrschend betreibt“.

Das Gesetz setzt also ein Handeln („beherrschendes Betreiben“) der „Organe“ eines Wahlvorschlagsträgers voraus, nicht - wie teilweise behauptet - der „Organisationen“ oder „Mitglieder“ eines Wahlvorschlagsträgers. Die Verwendung des Begriffs „Organisation“ ist rechtlich unzutreffend und daher irreführend. Organe sind die („natürlichen“) Personen, durch die eine sonst nicht handlungsfähige („juristische“) Person (z. B. Partei, Wählergruppe, Verein) handelt, also der Vorstand, nicht jedoch Untergruppierungen eines Wahlvorschlagsträgers und deren Vorsitzende.

Der Landkreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2008 mit 4 zu 1 Stimmen die Gültigkeit des Wahlvorschlags der Neuen Mitte festgestellt und mit 4 zu 1 Stimmen die Listenverbindung zwischen CSU und Neuer Mitte für zulässig erklärt. Diese Entscheidungen des Wahlausschusses sind auf der Grundlage der Vorschriften des Bayerischen Kommunalwahlrechtes sowie der Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung des Innenministeriums getroffen worden.

Die durch den Wahlleiter beziehungsweise die Verwaltung vorgenommene Vorprüfung des Wahlvorschlags der Neuen Mitte hat keine Anhaltspunkte bezüglich eines Mehrfachauftretens bzw. eines beherrschenden Betreibens ergeben. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. BayVBl. 1993, 206) betont, dass die Frage, ob ein unzulässiges Mehrfachauftreten vorliegt, vornehmlich anhand formeller Kriterien zu überprüfen ist. Dem Wahlausschuss, der Rechtsaufsichtsbehörde und den Gerichten ist verwehrt, etwa Ermittlungen darüber anzustellen, ob und welcher Partei oder Wählergruppe eine sich bewerbende Person angehört und von welcher Seite sie unterstützt wird. Außer Betracht bleiben muss ferner, ob eine Partei oder Wählergruppe die Kandidatur ihrer Mitglieder auf fremden Wahlvorschlägen billigt oder ablehnt oder ob sie Folgerungen aus einer solchen Kandidatur zieht. (s. Ziffer 39.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 09.11.2006)

Bei der Vorprüfung wurde anhand der Teilnehmerlisten festgestellt, dass bei 171 Teilnehmern an der Aufstellungsversammlung der CSU und 46 Teilnehmern an der Aufstellungsversammlung der Neuen Mitte nur 3 Personen an beiden Veranstaltungen teilgenommen haben. Ein „beherrschendes Betreiben“ ist damit nicht gegeben. Andere Punkte wie z. B. Parteimitgliedschaft in einer anderen Partei oder Untergruppierung derselben, Unterstützung durch die andere Partei, programmatische Ähnlichkeiten usw. sind vom Wahlausschuss nicht zu prüfen.

Zum hilfsweisen Antrag der SPD zur Aufhebung der Listenverbindung wegen eines Formfehlers ist anzumerken, dass bei der Ladung zu einer Aufstellungsversammlung keine (wahl-) gesetzliche Verpflichtung besteht, eine Tagesordnung bekannt zu geben oder auf mögliche Beschlüsse über beabsichtigte Listenverbindungen hinzuweisen. Nach § 39 Abs. 4 GLKrWO sind lediglich alle Teilnahmeberechtigten davon zu unterrichten, dass sich bewerbende Personen aufgestellt werden sollen. Eine Beschlussfassung über Listenverbindungen ist auch ohne vorherigen Hinweis in der Ladung zulässig und möglich.


Pressemeldung vom 11.01.2008

Kommunalwahl 2008: Drei Bewerber für Amt des Landrates - 420 Kandidaten für Kreistag

Drei Kandidaten bewerben sich bei der Kommunalwahl am 02. März um das Amt des Landrates für den Landkreis Miltenberg. Neben Amtsinhaber Landrat Roland Schwing, CSU, werden auch Petra Münzel, Bündnis 90 / Die Grünen sowie Steffen Scholz von der Ökologisch Demokratischen Partei / Bürgerliste Untermain kandidieren. Bis Donnerstagabend mussten die Wahlvorschläge beim Wahlleiter des Landkreises Miltenberg eingereicht sein.
 
Insgesamt 420 Bewerber werden für den Einzug in den Kreistag kämpfen. Um die 60 Kreistagsmandate haben die Christlich-Soziale Union (CSU), die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90 / Die Grünen (GRÜNE), die FREIEN WÄHLER (FW), die Neue Mitte, die Freie Demokratische Partei (FDP) und die Ökologisch-Demokratische Partei / Bürgerliste Untermain (ödp/BLU) ihre Wahlvorschlage vorgelegt.