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Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2009BundestagswahlenDer Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. WahlsystemDas Wahlsystem ist eine Verbindung aus Mehrheits- und Verhältniswahlen. Danach werden die Abgeordneten zur einen Hälfte in Wahlkreisen mit einfacher Mehrheit gewählt und zur anderen Hälfte nach Grundsätzen der Verhältniswahl aus Landeslisten. Jeder Wähler und jede Wählerin hat zwei Stimmen. Die Erststimme gilt dem Kandidaten bzw. der Kandidatin im jeweiligen Wahlkreis. Die für die Mandatsverteilung entscheidende Zweitstimme gilt der Landesliste einer Partei. Auf die nach dem Zweitstimmenergebnis ermittelte Gesamtzahl der Mandate für die einzelnen Parteien werden die in den Wahlkreisen (in direkter Wahl) Fünf-Prozent-HürdeVon der Sitzverteilung sind kleine Parteien („Splitterparteien“) ausgeschlossen. Das sind solche Parteien, die nicht mindestens fünf Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und auch nicht in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben (Sperrklausel). Bundestagswahlen 2009Der Wahltermin für die Bundestagswahl 2009Am 10. Dezember 2008 hat das Bundeskabinett beschlossen, dem Bundespräsidenten den 27. September 2009 als Termin für die Wahl des 17. Deutschen Bundestages vorzuschlagen. Der Bundespräsident hat am 4. Januar 2009 auf Empfehlung der Bundesregierung die Anordnung über die Bundestagswahl 2009 ausgefertigt. Die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag findet am 27. September 2009 statt. 62,2 Millionen Wahlberechtigte zur Bundestagswahl 2009Bei der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 werden nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes im Bundesgebiet vom 16. Februar 2009 etwa 62,2 Millionen Deutsche wahlberechtigt sein, davon 32,2 Millionen Frauen und 30,0 Millionen Männer. Die Zahl der Wahlberechtigten ist damit etwas größer als bei der letzten Bundestagswahl 2005, als rund 61,9 Millionen Personen wählen durften. Zu den Wahlberechtigten gehören etwa 3,5 Millionen Erstwähler, die seit der letzten Bundestagswahl volljährig geworden sind. Dabei werden 1,7 Millionen Frauen und 1,8 Millionen Männer bis zum Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und können erstmals bei der Bundestagswahl ihre Stimme abgeben. Dies umfasst alle jungen Deutschen, die in der Zeit vom 19. September 1987 bis zum 27. September 1991 geboren wurden. Zahl der Abgeordneten und WahlkreiseDie Gesamtzahl der Abgeordneten beträgt für die jetzt anstehende Wahl des 17. Bundestages 598. Da die Hälfte davon direkt in den Wahlkreisen ermittelt wird, beträgt die Anzahl der Wahlkreise 299. In Bayern gibt es 45 Wahlkreise (213-257). Der Wahlkreis Main-Spessart blieb in seiner Zusammensetzung gleich und besteht nach wie vor aus den Landkreisen Miltenberg und Main-Spessart. Lediglich die Wahlkreisnummer wurde von 250 auf 249 geändert. Über die gesetzliche Anzahl hinaus können sogenannte Überhangmandate entstehen, durch die sich die Gesamtzahl der Mandate noch erhöhen kann. KreiswahlleiterKreiswahlleiter des Wahlkreises 249 ist: Jürgen Eckel StimmzettelDie amtlichen Wahlumschläge bei der Urnenwahl wurden bereits bei der Wahl 2002 abgeschafft. Die Wählerinnen und Wähler brauchen den Stimmzettel vor dem Einwurf in die Urne nicht mehr in einen Wahlumschlag legen, wie dies bei frühren Bundestagswahlen vorgeschrieben war. Alle Stimmzettel enthalten eine Lochung am oberen linken Rand. Die Lochung dient der erleichterten Verwendung einer Stimmzettelschablone durch blinde und sehbehinderte Wähler. Eine Verletzung oder Gefährdung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen, da alle amtlichen Stimmzettel unseres Wahlkreises an gleicher Stelle und in gleichem Durchmesser gelocht sind. BewerberIm Wahlkreis Main-Spessart bewerben sich 8 Personen um ein „Direktmandat im Deutschen Bundestag“. Über folgenden Link erreichen Sie einen „Online-Probe-Stimmzettel“ für unseren Wahlkreis. WahlbezirkeIm Landkreis Miltenberg wurden insgesamt 147 Wahlbezirke gebildet. Wahlberechtigt sind ca: 97.864 Bürgerinnen und Bürger. BriefwahlDas Bundeswahlgesetz lässt in bestimmten Fällen auch die Stimmabgabe mit Briefwahl zu, zum Beispiel wenn sich ein wahlberechtigter Bürger am Wahltag nicht in seiner Wohngemeinde aufhält. Ebenso kann die Briefwahl aus beruflichen Gründen sowie bei Krankheit, hohem Alter oder körperlichen Gebrechen beantragt werden. Um mit Briefwahl abzustimmen, muss der Wahlberechtigte bei seiner zuständigen Gemeinde einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte bis ca. vier Wochen vor der Wahl erhält, befindet sich ein Vordruck für den Wahlscheinantrag. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, 25. September 2009, 18:00 Uhr, und in besonderen Ausnahmefällen noch am Wahltag, bis 15:00 Uhr, bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. ErgebnisseDas Landratsamt Miltenberg stellt am Wahlabend das Teilergebnis für den Landkreis Miltenberg zusammen. Der Kreiswahlleiter im Landkreis Main-Spessart ist für die Zusammenfassung und Feststellung des Ergebnisses für den gesamten Wahlkreis zuständig. Im Internet werden die Ergebnisse im Landkreis Miltenberg und im gesamten Wahlkreis veröffentlicht, sobald sie vorliegen.
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